"Künstlersozialkasse - wer muss zahlen, wofür und wie viel?"
04.Dezember 2006 - (Referent: Andri Jürgensen, Rechtsanwalt)
Sie betrifft den gesamten Bereich der TV-Produktion, einschließlich der EB-Team-Vermieter und der technischen Dienstleister: die Künstlersozialabgabe. Auf alle Honorare, die freie Kameraleute, Cutter oder Journalisten erhalten, müssen vom Auftraggeber zusätzlich 5,5 % Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse geleistet werden. Nur ist diese Abgabe kaum einem der betroffenen Unternehmen bekannt. Der Krisenfall setzt daher erst dann ein, wenn sich die Künstlersozialkasse meldet und die Abgabe für die vergangenen fünf Jahre erhebt. Der Vortrag klärt auf: Wer muß zahlen, worauf und wieviel.
"Referent ist der Kieler Rechtsanwalt Andri Jürgensen, der sich seit Jahren auf alle rechtlichen Fragen rund um die Künstlersozialkasse spezialisiert hat und inzwischen als ein bundesweit bekannter Experte auf diesem Gebiet gilt."